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Ausschuss zur Kontrolle der Wahlausgaben und der Mitteilungen der öffentlichen Behörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft

In diesen Bereichen kennt Alfons Velz sich bestens aus.

Der Ausschuss befasst sich im Wesentlichen mit folgenden Angelegenheiten:

  • Kontrolle der öffentlichen Mitteilungen der Behörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Artikel 31 §5 des Sondergesetzes);
  • Kontrolle der Wahlausgaben und der Herkunft der dafür verwendeten Geldmittel (Artikel 31 §5 des Sondergesetzes);
  • Ergänzende Parteienfinanzierung (Artikel 31 § 6 des Sondergesetzes);
  • Überwachung der Regelung in Sachen Ämter- und Entschädigungsbegrenzung (Artikel 10bis Absätze 2 und 3 sowie 14bis des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 und Artikel 3bis der Geschäftsordnung);
  • Streitfälle in Sachen Hinterlegungspflicht der Liste aller Mandate und Funktionen beziehungsweise Vermögenserklärung (Gesetze vom 2. Mai 1995 und vom 26. Juni 2004)

Quelle: www.dgparlament.be